- Lifestyle >
- Gesellschaft >
- Artikel
07.10.2009
Werbekennzeichnung auch bei Blog´s
US-Regulatoren beugen Konsumententäuschung vor

Foto:pixelio.de, RainerSturm
in der Blogosphäre aufgestellt. In Zukunft sind Blogger dazu verpflichtet, Anzeigen deutlich als solche zu kennzeichnen und offenzulegen, wenn beispielsweise Zahlungen für positive Produktbesprechungen erhalten oder Gratis-Artikel vergeben wurden. Wer sich nicht an die neuen Richtlinien hält, muss mit Strafen von bis zu 11.000 Dollar rechnen. Die überarbeiteten Werberegeln gelten darüber hinaus auch für Promis und Marktforschungsunternehmen.
USA frischt Ihr "Mediengesetz" auf
Bisher waren Blogger in den USA nicht zur Kennzeichnung von Werbung verpflichtet, was vor allem bei Konsumentenschützern zu Kritik führte. Lange Zeit sei für Nutzer bzw. Verbraucher nicht klar ersichtlich gewesen, wenn Blog-Beiträge im Auftrag von Firmen veröffentlicht wurden und nicht der Information, sondern Werbezwecken dienten. Hierzulande ist die Situation allerdings generell anders. Im Gegensatz zu den USA gibt es einen stärkeren Konsumentenschutz und auch das Werben in Online-Medien ist strenger geregelt. "Bei uns gilt nach dem Mediengesetz grundsätzlich, dass Werbung gekennzeichnet werden muss. Das gilt auch für das Internet bzw. periodische Medien, wozu das Web zählt".
Wiedersprüche in der EU
Darüber hinaus gebe es derzeit aber auch EU-weit eine Diskussion um neue Werberichtlinien für Online-Medien, die zu noch klareren Kennzeichnungen verpflichten sollen. "In Deutschland gibt es aktuell eine Debatte darüber, wie vorgegangen werden soll, wenn etwa eine CD online angeboten wird. Wer auf ein Angebot klickt, soll deutlich zu sehen bekommen, was diese CD kostet, so die Forderungen", so Deutsch. Dabei gehe es insbesondere auch um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Aber auch Datenschutzfragen stehen im Mittelpunkt der EU-Diskussion.
Das Fazit zum neuen "Mediengesetz"
"Konsumenten sind zunehmend vom Web abhängig, wenn es um Kaufinformationen geht". Es gebe in den USA bis dato gewaltige Möglichkeiten, Konsumenten in die falsche Richtung zu lenken. Aus den neuen Richtlinien geht nun nicht hervor, in welcher Form die klaren Kennzeichnungen in Zukunft zu erfolgen haben. Das bleibt laut FTC den gesponserten Bloggern überlassen. Die Ausweisung von Werbung könne etwa via Banner innerhalb einer Produktbesprechung erfolgen. Einzige Pflicht ist, dass die Kennzeichnung klar und unmissverständlich erfolgt.
Quelle: pte
Weitere Artikel
- Todesfalle Kopfhörer:
- Immer mehr Unfälle im Straßenverkehr
- Eisenbahn ist mit Abstand sicherstes Verkehrsmittel:
- Eisenbahn ist mit Abstand sicherstes Verkehrsmittel
- Nach der Wende: Wessis profitieren von Ossis:
- Wessis profitieren von Ossis
- Max-Planck-Institut:
- Süddeutsche leben länger als Bürger im Norden
- Nielsen-Report:
- Silver Surfer erobern das Web
