05'2012

Flash ist Pflicht!

06.12.2011

Genussrecht zur Vorfinanzierung neuer Windparks

ABO Wind Mezzanine II GmbH & Co. KG

Seit dem 12. Oktober 2011 bietet ABO Wind neue Windkraft-Genussrechte im Volumen von 5 Millionen Euro öffentlich an. Im Vorjahr hatten Anleger dem Unternehmen bereits 10 Millionen Euro für die Vorfinanzierung neuer Windparks zur Verfügung gestellt. Das Geld ist derzeit vollständig investiert in Projekte in Deutschland, Frankreich und Irland. Die Auflage eines weiteren Genussrechts trägt dem starken Wachstum des Unternehmens Rechnung. Die Zahl der vorzufinanzierenden Projekte steigt weiter.

Baureife Windparks vorfinanzieren

Mit dem Geld der Anleger finanzieren wir baureife Windkraftprojekte vor. Die ABO Wind Mezzanine II GmbH & Co. KG verleiht das Genussrechtskapital für durchschnittlich zwölf Monate und zu einem Zinssatz von 10,5 Prozent an Projektgesellschaften der ABO Wind-Gruppe (dazu Schaubild unten).

Die 2004 aufgelegte erste Tranche hat so die zugesagten Zinsen in Höhe von 8 Prozent für die Zeichner stets zuverlässig erwirtschaftet. Das Kapital wurde 2009 vollständig an die Anleger zurückgezahlt.

Zinsen stets pünktlich ausgeschüttet

2009 hat ABO Wind ein neues Windkraft-Genussrecht aufgelegt: Rund 1.000 Anleger haben 10 Millionen Euro gezeichnet. 8 Prozent Zinsen und eine zusätzliche geringfügige Gewinnbeteiligung sind stets pünktlich ausgezahlt worden. ABO Wind bietet den bisherigen sowie neuen Anlegern nun die Möglichkeit, Kapital zu den gleichen attraktiven Konditionen zukunftsträchtig zu investieren.

Konditionen im Überblick:

  • 8 Prozent Zinsen
  • Zusätzliche Gewinnbeteiligung
  • 5 Jahre Mindestlaufzeit
  • Mindestanlage 2.500 Euro
  • Keine Gebühren

Ökologische Investition

Die Zeichner der ABO Wind-Genussrechte unterstützen den Ausbau der Windenergie im In- und Ausland, leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz und können sich zugleich auf eine attraktive Rendite freuen: Neben der garantierten Verzinsung in Höhe von 8 Prozent jährlich bietet das Genussrecht zusätzlich eine Beteiligung am Gewinn der Mezzanine-Gesellschaft, der allerdings überschaubar ausfallen wird. Die Laufzeit der Genussrechte beträgt mindestens fünf Jahre. Erstmals zum Januar 2017 sind die Genussrechte kündbar - danach jährlich. Anleger zeichnen mindestens für 2.500 Euro oder einen beliebigen höheren Betrag, der durch 500 Euro teilbar sein muss.

Der ECO-Reporter, ein unabhängiges Internet-Portal für ökologische Geldanlagen, hat das Genussrecht unter die Lupe genommen und zur Zeichnung empfohlen.

Eckdaten
Produktbeschreibung: Auf den Namen des Zeichners lautende Genussrechte mit Gewinn- undVerlustbeteiligung, die einen garantierten Basiszins beinhaltet
Mittelverwendung: Ausreichung von Darlehen an wechselnde Projektgesellschaften der ABOWind-Gruppe zur Vorfinanzierung baureifer Windparks
Angesprochene Anleger: Anleger mit mittelfristigem Anlagehorizont, überdurchschnittlicher Renditeerwartung, ökologischer Überzeugung und der Bereitschaft, dasunternehmerische Risiko zu tragen. Das Kapitel „Risiken“ dieses Prospektsauf Seite 10 ist zu beachten.
Rechte des Anlegers:
  • Anspruch auf jährliche Zinsen und ggf. Gewinnbeteiligung
  • Kündigungsrecht zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2016
  • Rückzahlung der Genussrechte zum Buchwert
Emissionsvolumen: 5.000.000 Euro
Anzahl der angebotenen Vermögensanlage: 10.000 Stück Genussrechte
Nennbetrag: Je Genussrecht 500 Euro
Ausgabekurs: 100 % des Nennbetrags, es wird kein Aufschlag erhoben
Mindestzeichnung: Fünf Genussrechte für 2.500 Euro, höhere Beträge müssen durch 500 Euroteilbar sein
Verzinsung: 8 Prozent jährlich, Auszahlung bis zum 28. Februar des Folgejahres
Zusätzliche Gewinnbeteiligung: 80 Prozent des Jahresüberschusses nach Steuern der ABO Wind Mezza-nine II GmbH & Co. KG werden jährlich an die Inhaber der Genussrechteausgeschüttet. Der Ausschüttungsanspruch besteht nach Auffüllung dergesetzlichen und ggf. gesellschaftsvertraglich vorgeschriebenen Rücklagensowie ggf. der Auffüllung des Genussrechts- und des Kommanditkapitalsauf den Nennwert.
Laufzeit und Kündigung: Die Laufzeit beginnt am 1.10. 2011 und ist zunächst festgelegt bis zum 31.12.2016. Die Laufzeit verlängert sich ab dann jeweils um ein Jahr, wenn dieGenussrechte nicht sechs Monate vorher, also jeweils bis zum 30.6., ge-kündigt worden sind. Genussrechtinhaber wie Emittent haben erstmaligzum 31.12.2016 die Möglichkeit einer Kündigung. Dazu ist eine Kündigungin Schriftform bis zum 30.6.2016 notwendig. Das eingezahlte Kapital wirdnach Ende der Laufzeit binnen sieben Bankarbeitstagen auf das Konto desAnlegers zurückgezahlt.
Haftung des Anlegers: Der Anleger haftet mit der Höhe des gezeichneten Genussrechtkapitals fürVerluste der ABO Wind Mezzanine II GmbH & Co. KGEs besteht keine Nachschusspflicht.
Handelbarkeit: Eine Abtretung (Verkauf) der Genussrechte ist jederzeit möglich
Besteuerung: Zinserträge und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhevon 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Wenn Sie nähere Informationen wünschen, kontaktieren Sie bitte:

derkapitalanleger.de, Plinganserstraße 120a, 81369 München, Telefon: 089 7244830 oder füllen unser Online-Interessentenblatt aus

Foto: pixelio.de, Thomas Max Müller