Glossar
- Kapitalanlage-Gesellschaft (KAG)
Kreditinstitut, dessen Aufgabe es ist, bei ihm angelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger gesondert vom eigenen Vermögen zu investieren.
- Kapitalanlagegarantie
Nach Laufzeitende erhalten Sie mindestens 100 Prozent des eingesetzten Kapitals zurück.
- Kassengeschäft
Bezeichnet den Vertragsabschluss an der Börse über den Kauf/Verkauf einer Aktie. Der Vertrag muss im Gegensatz zum Termingeschäft sofort oder innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden.
- Knockout-Produkte
Derivate, die beim Über – bzw. Unterschreiten einer bestimmten Schwelle des Underlyings ihren Wert verlieren. Gewöhnlich verfügen sie über eine mehr oder weniger starke Hebelwirkung, wodurch sie sich vor allem zur kurzfristigen Spekulation eignen.
- Korridor-Warrants
Verfügen über eine obere und untere Begrenzung. Die Entwicklung des Scheines hängt davon ab, inwieweit der Kurs des jeweiligen Underlyings innerhalb dieser Range verharrt.
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